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Eine erfreuliche Fahrplanauskunft stellt sich als Falschmeldung heraus

Zu früh über neue Zugverbindungen gefreut

Als ich gestern, es war der siebte November 2012, bei bahn.de nach dem neuen Fahrplan schaute, sah ich dort überraschende neue Verbindungen von Templin nach Eberswalde und Joachimsthal. Überraschend, da das Land Brandenburg gegen den massiven Widerstand der betroffenen Städte den Personenverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2006 zwischen Templin und Joachimsthal abbestellt hatte. Seitdem verkehren Züge nur noch zwischen Eberswalde und Joachimsthal, in Eberswalde (betrieblich gesehen bereits in Britz) fädelt der Triebwagen auf die Hauptstrecke Richtung Berlin ein. Ich lobte die PEG über ihr Kontaktformular für die vorübergehende Aufnahme des Bahnverkehrs – und erhielt nach nur einem Tag als Antwort, dass die Auflistung der Züge zwischen Templin und Eberswalde beziehungsweise Joachimsthal eine Falschmeldung war.

Von Templin nach Berlin

Vor der Einstellung des Personenverkehrs nach Joachimsthal bestanden aus Templin zwei gleichwertige und auch in der Fahrzeit kaum unterschiedliche Verbindungen nach Berlin. Einerseits die erwähnte Verbindung über Eberswalde und andererseits die auch heute betriebene Bahnverbindung über Zehdenick und Oranienburg. Während der Monate September 2012 und April 2013 finden intensive Bauarbeiten statt, weshalb der Streckenteil zwischen Zehdenick und Birkenwerder gesperrt ist. Es verkehrt ein Bus im Schienenersatzverkehr zwischen Zehdenick und Oranienburg, von dort aus geht es mit der S-Bahn nach Birkenwerder, wo die Regionalbahn aus Templin üblicherweise nicht hält, wahlweise kann der Fahrgast auch bis Berlin die S-Bahn nutzen. Da die Prignitzer Eisenbahn ihre Triebwagen gelegentlich betanken und austauschen muss, wozu weder in Templin noch in Zehdenick die Möglichkeit besteht, führt sie regelmäßig Betriebsfahrten über die Bahnstrecke von Templin nach Eberswalde durch. Diese Strecke ist betriebsbereit und wird zwischen Eberswalde und Milmersdorf regelmäßig und bis Templin gelegentlich im Güterverkehr befahren. Die Wiedereröffnung ist nicht nur für die Vermeidung des Schienenersatzverkehrs auf der Strecke der RB 12, sondern auch für eine Verbesserung der Verbindung zwischen Templin und Milmersdorf und Joachimsthal sowie Eberswalde wünschenswert.

Die Bauarbeiten auf der RB 12 und die Wünsche der Fahrgäste

Fahrgäste und die Stadt Templin forderten mit Beginn der Bauarbeiten die zumindest vorübergehende Wiederaufnahme des Personenverkehrs zwischen Templin und Joachimsthal oder zumindest die Freigabe der Betriebsfahrten für die Personenmitnahme. Entsprechend erweckte der gestern veröffentlichte Fahrplan bei mir keinen Zweifel an seiner Richtigkeit. Dass die Unterwegshalte nicht als Haltestellen aufgeführt waren, lässt sich leicht erklären, denn dort müssen die Bahnsteige vor der Errichtung eines Verkehrshaltes gründlich saniert werden. Als ich während des letzten Sommers eine Radtour um den Lübbesee absolvierte, konnte ich am Bahnhof auf Grund des enormen Pflanzenbewuchses in Templin-Ahrensdorf nicht erkennen, wo sich die Bahnsteigkante befand.

Warum tauchten die Fahrten nach Eberswalde und Joachimsthal fehlerhaft im Fahrplan auf?

Vermutlich hat die PEG ihre Betriebsfahrten zwecks Freihaltung der Trasse während der geplanten Fahrzeiten angemeldet und die Deutsche Bahn AG diese Meldung als Fahren mit Fahrgastbeförderung missverstanden. Das erklärt die gestern im Fahrplan erschienenen Fahrten zwischen Templin und Eberswalde. Für die Fahrten nach Joachimsthal ist die wahrscheinlichste Erklärung, dass die PEG vorsichtshalber ebenfalls Trassenbedarf angemeldet hat, nachdem die Forderungen der Stadt Templin und der Fahrgäste zur Wiederinbetriebnahme nach Beginn der Streckensperrung laut wurden. Leider erklärte der Brandenburger Infrastrukturminister, die Bezeichnung Anti-Infrastrukturminister wäre sicher angemessener, dass auch eine vorläufige Bestellung von Zugleistungen zwischen Templin und Joachimsthal nicht infrage komme.

Schade und ärgerlich

Dass entgegen der ersten Fahrplanauskunft doch keine Züge zwischen Templin und Joachimsthal beziehungsweise Eberswalde verkehren, ist bedauerlich. Der Busverkehr ist deutlich unbequemer und verursacht für Fahrgäste mit Fernfahrkarten zusätzliche Kosten, da bei der Einstellung des Personenverkehrs nicht daran gedacht wurde, mit der den Verkehr übernehmenden Busgesellschaft die weitere Anerkennung von Bahnfahrkarten zu vereinbaren; Fahrkarten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg gelten selbstverständlich im Bus ebenso wie im Zug. Zudem fährt der letzte Bus so früh, dass Templiner keine abendlichen Besuche bei im Eberswalder Krankenhaus behandelten Bekannte vornehmen können oder in drei Stunden und mit einem weiten Bogen über Berlin und Oranienburg zurückfahren müssen. Die Durchführung einiger Fahrten mit Personenverkehr zwischen Templin und Joachimsthal beziehungsweise Eberswalde wäre eine hervorragende Gelegenheit gewesen, zu zeigen, dass die Verbindung nach ihrer Reaktivierung genutzt wird. Wie ohne eine Verkehrsaufnahme zwischen Joachimsthal und Templin die extrem starke Nachfrage der Fahrradurlauber an den Ostertagen bewältigt werden soll, lässt sich ebenfalls nicht beantworten. Auch wenn in einigen Bussen Platz für zwei bis drei Räder ist, reicht dieser an den für Radtouren in der Uckermark beliebtesten Tagen nicht aus.

Die Freigabe von Betriebsfahrten kann zur Reaktivierung von Bahnstrecken im Personenverkehr führen

Mit ist ein Beispiel bekannt, wo die Freigabe von Betriebsfahrten zu einer Reaktivierung einer Bahnstrecke geführt hat. Die Züge der AKN ab Elmshorn fuhren ursprünglich nur bis Barmstedt, allerdings musste das Eisenbahnunternehmen die Triebwagen zum Tanken und zum Austausch nach Henstedt-Ulzburg weiterfahren lassen. Als die AKN die Betriebsfahrten für den Personenverkehr freigab, führte sie den zusätzlichen Halt in Alveslohe ein. Die zunächst wenigen Triebwagen zwischen Barmstedt und Henstedt-Ulzburg wurden so gut angenommen, dass nach einigen Jahren ein regelmäßiger Verkehr eingerichtet wurde. Kosten entstehen durch die Zulassung von Fahrgästen auf Betriebsfahrten kaum, der Triebfahrzeugführer wird ohnehin benötigt und die in der Uckermark verwendeten Triebfahrzeuge sind für den Ein-Mann-Betrieb zugelassen.